Allgemeine Geschäftsbedingungen

Photovoltaik
Eine Marke der SEH Haustechnik GmbH

I. Allgemeines

1. Die Ausführung von der Installation der Photovoltaik Anlagen erfolgt ausschließlich unter Anwendung unserer vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, gleich ob abweichend, entgegenstehend oder ergänzend, werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Diese Geschäftsbedingungen und Installationsvorschriften haben Gültigkeit für alle auch zukünftigen Angebote, Lieferungen, Leistungen und Installationen. Durch die Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen und die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. des zugrunde liegenden Angebotes der Firma SEH HAUSTECHNIK GmbH. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Nachstehende AGB gelten gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB.

Hinweis: Ein Erwerber einer Photovoltaikanlage ist Unternehmer im Sinne dieser AGB. Die AGB gelten für Nichtunternehmer, soweit sie nicht explizit gesetzlich zugesicherten Rechten widersprechen. In diesem Fall wird der betreffende Teil dieser AGB durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt. Der Rest bleibt unverändert.

4. Spätestens bei Entgegennahme/Durchführung der Installation gelten unsere Bedingungen und Vorschriften als ausschließlich vereinbart.

5. Der Kunde ist über die Installationsvorschriften vor Ausführung der arbeiten informiert und kann diese Bedingungen jederzeit abrufen, um die erforderlichen Vorsorgemaßnahmen treffen zu können. Werden diese Vorschriften nicht erfüllt behält sich die SEH Haustechnik GmbH das Recht vor, von einer Installation abzusehen und/oder Kosten in Rechnung zu stellen.

6. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur verbindlich, wenn diese von der Geschäftsleitung schriftlich anerkannt werden, die schriftliche Anerkennung durch unsere Monteure und Außendienstmitarbeiter sind nicht ausreichend.

7. Sämtliche Vereinbarungen, Zusicherungen und Nebenabreden sind schriftlich niederzulegen, dieses gilt auch für nachträgliche Vertragsänderungen.

8. Rechnungsstellungen des Netzbetreibers, z.B. für den Rundsteuerempfänger, die Inbetriebnahme, die Fernwirkanlage o.Ä., sind nicht im SEH Haustechnik GmbH Angebot enthalten und müssen Kundenseits übernommen werden.

II. Photovoltaik Installation

1.Der Kunde hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass die Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.

2. Der Kunde versichert, dass die zur Montage der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Gebäudes erforderliche öffentlich-rechtliche Anzeige bei der zuständigen Baubehörde erfolgt ist. Wir können einen entsprechenden Nachweis vom Kunden verlangen.

3. Es ist Aufgabe des Kunden, seine Gebäudehaftpflichtversicherung bzw. Brandversicherung über die Wagniserhöhung durch die Montage der PV-Anlage zu informieren.

4. Der vorhandene Zählerschrank sowie die elektrische Infrastruktur muss für den Anschluss einer Photovoltaikanlage sowie den folgenden Durchführungsarbeiten geeignet sein und den technischen Anschlussbedingungen des jeweiligen Netzbetreibers sowie der allgemeinen VDE genügen. SEH Haustechnik geht von einer Eignung aus. Bei Unsicherheiten ist dies von Kundenseite zu prüfen.

5. SEH Haustechnik GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, sofern Dachaufbau, Dachkonstruktion, Dachstuhl oder Dachziegel den technischen Anforderungen an die Montage der Photovoltaik-Anlage nicht genügend, oder nicht den Regeln der Technik entsprechen oder sonst nicht technisch einwandfrei sind und insbesondere die statischen Voraussetzungen an die Montage der Anlage nicht erfüllt sind und diese Mängel vom Kunden nicht innerhalb von vier Wochen nach Auftragsannahme fachgerecht behoben

werden.

7. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich installierter Modulleistung des PV-Generators in Kilowattpeak (kWp). Die Leistung der Photovoltaikanlage in kWp wird von der Anzahl und Leistung der verwendeten Module bestimmt. Die installierte Leistung der Photovoltaikanlage kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen als im Auftrag vorgesehen. In beiden Fällen wird der im Auftrag vereinbarte Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderleistung im Verhältnis zum Vertragspreis angepasst. Die Abrechnung erfolgt mit der Schlussrechnung.

III. Angebote, Preise, Gefahrenübergang

1. Unsere Angebote sind freibleibend und werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.

2. Die bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Maße, Zeichnungen und Leistungen sind als unverbindlich zu betrachten und setzen optimale Bohrbedingungen voraus. Dieses gilt nicht für die von uns schriftlich garantierte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes. An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Dokumenten behalten wir uns das Eigentumsrecht vor, diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Der Preis des Kaufgegenstandes und der Vertraglichen Leistung verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart wurde, inklusive der jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Deutschland. Nebenleistungen, die nicht Gegenstand der schriftlichen Auftragsbestätigung und des Auftrages sind und nicht zu der von uns geschuldeten Leistung gehören, werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Lieferung des Kaufgegenstandes einschließlich oder ohne Installation geht die Gefahr des Kaufgegenstandes und die bei Fertigstellung abgenommene Installation und Übergabe vom Verkäufer zum Käufer über.

IV. Zahlung und Zahlungsverzug

1. Nach der PV-Anlagen Installation sind der Kaufpreis und die Leistung mit Zugang der Rechnung – soweit nicht anders vereinbart – sofort und ohne Abzug fällig. Der Käufer kommt mit der Zahlung spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt § 286 BgB in Verzug. Die Möglichkeit den Käufer durch Mahnung in Verzug zu setzen, bleibt hiervon unberührt.

2. Gegenforderungen oder Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur dann geltend machen, soweit diese auf Ansprüche des Auftrages beruhen.

3. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber angenommen, die hierbei anfallenden Kosten wie Spesen gehen zu lasten des Käufers.

4. Verzugszinsen werden mit 6 % p.a. über den derzeitigen Basiszinssatz berechnet.

V. Gewährleistung

1. Gewährleistungsansprüche des Käufers sind nur dann anzuerkennen, wenn diese in Verbindung mit unseren AGB`s und unter Berücksichtigung unserer Installationsvorschriften begründet sind.

2. Zeigt sich nach Abnahme ein Mangel der Installation der Photovoltaikanlage, haben wir das Recht den Mangel durch Nachbesserung zu Beheben.

3. Im Rahmen der Nachbesserung sind wir berechtigt, sämtliche durch den Mangel verursachten Schäden zu beseitigen.

4. Wir behalten uns das Recht vor die Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur durch unverhältnismäßig hohe Kosten durchführbar ist unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zum Wert der Sache im mangelfreien Zustand.

5. Ein Rücktrittrecht des Käufers vom Vertrag ist dann auszuschließen wenn der Mangel unerheblich ist.

6. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht: …bei unsachgemäßer Behandlung oder

Überbeanspruchung. …wenn der Auftraggeber die Installationsvorschriften nicht befolgt hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass einer oder mehrere dieser Umstände für das Auftreten des Mangels ursächlich ist.

7. Der Auftraggeber verpflichtet sich den Vertragsgegenstand unmittelbar nach Eingang und

Fertigstellung zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen, jedoch spätestens innerhalb von 8 Tagen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

8. Die Anspruchsvoraussetzung liegt in der vollen Beweislast des Auftraggebers, insbesondere bei Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.

VI. Allgemeine Haftungsbegrenzung

1. Die Haftung für Sachschäden ist ausgeschlossen soweit es sich nicht um Vorsatz oder leichte Fahrlässigkeit handelt, die nicht zu einer Gefährdung des Vertragszweckes führt.

2. Unsere Haftung begrenzt sich auf die Schäden die bei dem geschlossenen Vertrag geschäftstypisch zu erwarten ist.

3. Unser Haftungsausschluss oder Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

VII. Eigentumsvorbehalte

1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den inhaltlichen Gegenständen des geschlossenen Vertrages bis zum Eingang sämtlicher Zahlung vor.

SEH Haustechnik GmbH

Arnold-Dehnen-Straße 40

47138 Duisburg